Mietwohngrundstück bewertung



Sollte wegen einer unentgeltlichen Überlassung oder Eigennutzung eines Mietwohngrundstücks keine tatsächliche Miete vorhanden sein und sich keine ortsübliche Miete ermitteln lassen, muss die übliche Miete geschätzt werden. 1 Mietwohngrundstücke: Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % (berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche) Wohnzwecken dienen, und nicht Ein-. 2 Der Wert für den Wohnteil (Wohnungswert) wird nach den Vorschriften ermittelt, die beim Grundvermögen für die Bewertung der Mietwohngrundstücke im. 3 (1) Bei der Bewertung bebauter Grundstücke sind die folgenden Grundstücksarten zu unterscheiden: 1. Ein- und Zweifamilienhäuser,. 2. Mietwohngrundstücke,. 3. 4 Als Mietwohngrundstück zählen Grundstücke, die mindestens drei Wohnungen enthalten und die zu mehr als 80% der Gebäudeflächen dienen. Ferner darf es sich nicht um Wohnungseigentum handeln. Typischerweise sind ganz oder teilweise vermietete Mehrfamilienhäuser als Wohngrundstück einzustufen. 5 Bewertung Grundstücksart im Sinn des Bewertungsgesetzes; relevant bei der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer. Bebaute Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent (berechnet nach der Jahresrohmiete) Wohnzwecken dienen und weder Einfamilienhaus noch Zweifamilienhaus sind (§ 75 II BewG). 6 Es liegt nur eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne vor. Die Mitbenutzung zu Nichtwohnzwecken, insbesondere zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken, zu weniger als 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, ist für die Einordnung als Einfamilienhaus unschädlich, wenn die Eigenart als Einfamilienhaus nicht. 7 wohnungseigentum oder mietwohngrundstück Koordinierte Ländererlasse: Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform Bild: MEV Verlag GmbH, Germany Die Finanzverwaltung hat zwei . 8 Koordinierte Ländererlasse: Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform Bild: MEV Verlag GmbH, Germany Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht. 9 Der für ein bebautes Grundstück anzusetzende Wert darf nicht geringer sein als 75 % des Werts, den das Grundstück hätte, wenn es unbebaut wäre. Wert des unbebauten Grundstücks: qm × Euro/qm = Euro. Mindestwert: Euro × 75 % = Euro. Abrundung auf volle Euro: Euro. mietwohngrundstück eigennutzung 10